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Heizungs-Notdienst: 0 64 21 - 96 25 0

 

Heizöl bestellen (Raum Marburg):   0 64 21 - 96 25 0
(Raum Jesberg): 0 66 95 - 91 14 67

AGB

I. Geltungsbereich
(1) Diese AVL gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden soweit diese Unternehmer, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind. Soweit
der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB ist und einzelne Bestimmungen zusätzlich oder nicht für Verbraucher gelten, wird
darauf nachstehend jeweils gesondert und in kursiver Schrift hingewiesen.
(2) Die AVL gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (Waren) einschließlich Mineralöl
und Pellets. Die AVL gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit unseren Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert
vereinbart werden und auf diese AVL nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
(3) Diese AVL gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn,
wir haben ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Schweigen oder vorbehaltlose Vertragserfüllung stellen keine
Zustimmung dar, auch in diesem Falle geiten unsere AVL ausschließlich.

II. Vertragsabschluss; Schriftform
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Bestellung von Ware einschließlich Mineralöl und Pellets durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Angebot innerhalb von 10 Tagen nach seinem
Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Schriftform oder durch die Ausführung der
Bestellung.
(2) Individuelle Vereinbarungen sowie Ergänzungen und Abänderungen der Vereinbarungen und Erklärungen haben Vorrang
vor diesen AVL. Zum Beweis des Inhalts und der Auslegung derartiger Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen
ist eine schriftliche Vereinbarung oder unsere Bestätigung in Schriftform maßgebend.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Kunden nach Vertragsabschluss uns gegenüber abgegeben werden,
wie Rücktritts-, Minderungs- oder Kündigungserklärungen, Fristsetzungen und Mängelanzeigen, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.

III. Preise; Zahlungsbedingungen
(1) Angegebene Preise verstehen sich netto einschließlich aller produktspezifischen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Die
Umsatzsteuer wird in der gesetzlichen Höhe gesondert berechnet. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angebotenen
Preise einschließlich aller produktspezifischen gesetzlichen Steuern und Abgaben sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Preisangaben bei Vertragsabschluss beruhen, soweit nichts anderes vereinbart wird, auf unserer aktuellen Preisliste
und auf der von dem Kunden bestellten Liefermenge. Nimmt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine
geringere als die von ihm bestellte Menge ab, sind wir berechtigt, anstatt auf Abnahme der bestellten Menge zu bestehen,
den Listenpreis für die tatsächlich am Liefertag abgenommene Menge entsprechend der Preiskategorie für die bestellte
Liefermenge zu berechnen.
(3) Rechnungen sind, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, mit Rechnungszugang oder, falls die
Lieferung später erfolgt, mit der Lieferung fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Sofern eine Frist eingeräumt wurde, gilt
für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen, dass wir spätestens nach Ablauf der gewährten Frist über den Rechnungsbetrag
verfügen können.
(4) Mit Nichtleistung nach Ablauf der unter vorstehender Ziffer (3) genannter Frist kommt der Kunde in Verzug. Einer
gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Der Kaufpreis ab Verzug ist mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Satz 2 gilt nicht im Verhältnis zu Verbrauchern.
(5) Sofern unser Kunde aufgrund einer von vorstehender Ziffer (3) abweichenden Vereinbarung innerhalb einer bestimmten
Frist unter Abzug von Skonto bezahlen darf gilt dies nur dann, wenn mit Ablauf der vereinbarten Frist auch alle älteren oder
gleich alten fälligen Forderungen erfüllt sind.
(6) Unser Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das
gleiche gilt für ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden. Der Kunde darf diese Rechte
nur ausüben, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Anspruch beruhen. In einer laufenden Geschäftsverbindung
gilt jede Bestellung als eigenes Vertragsverhältnis. Satz 2 und Satz 4 gelten nicht im Verhältnis zu Verbrauchern.

IV. Lieferung
(1) Liefertermine gelten nur annähernd. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir können vom Kunden
eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den
Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Wir sind
berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Teillieferungen schuldet der Kunde
Zahlungen entsprechend dem Anteil der gelieferten Ware. Halten wir einen nach Satz 1 vereinbarten oder bestätigten
Liefertermin nicht ein, muss uns der Kunde, soweit er Verbraucher ist, eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei
Wochen setzen.
(2) Bei Anlieferung der Ware hat der Kunde unserem Personal in geschäftsüblichem und zumutbarem Umfang behilflich
zu sein, soweit eine Hilfestellung nach den gegebenen Umständen erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für eine etwaige
Rückholung von Ware beim Kunden.
(3) Bei der Anlieferung von Mineralöl und Pellets sind unserem Personal die zur Befüllung bereitgehaltenen Behältnisse
und Anschlüsse zu bezeichnen. Unser Personal ist in die Bedienung der Anschlüsse und den Umgang mit den Behältnissen
einzuweisen. Der Kunde hat den Befüllvorgang zu überwachen. Nach dessen Abschluss sind Befüllung und Lagerung
unverzüglich auf Fehler zu überprüfen und Mängel unverzüglich gegenüber unserem Personal zu rügen. Satz 3 gilt nicht
gegenüber Verbrauchern.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
(5) Soweit die Voraussetzungen der Ziffer (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
(6) Für die Feststellung der angelieferten Warenmenge sind bei Flüssigkeiten und bei Gas, sofern diese in mit geeichten
Messvorrichtungen vorgesehenen Transportfahrzeugen angeliefert werden, die Aufzeichnungen dieser Messvorrichtungen
maßgebend, in allen übrigen Fällen unsere Mengen- oder Gewichtsnoten oder diejenigen unseres Lieferwerkes, wenn die
Lieferung unmittelbar von dort aus erfolgt.
(7) Sofern wir an der Einhaltung von Lieferfristen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbarer Ereignisse wie Streik, Mangel an Arbeitskräften, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg,
Blockade, Aus- und Einfuhrverboten, hoheitlicher Eingriffe oder sonstiger Betriebsstörungen vorübergehend gehindert
werden, ohne dass wir diese Ereignisse zu vertreten haben, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Beeinträchtigung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Gleiches gilt im Falle der nicht rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir dies nicht zu vertreten haben und ein kongruentes Deckungsgeschäft
abgeschlossen hatten, d. h. ein Geschäft, das uns bei objektiver Betrachtung und einem reibungslosen normalen Ablauf
mindestens die gleiche Sicherheit auf Lieferung bietet, wie wir sie unserem Kunden gewährleistet haben. Bei Eintritt
eines dieser Ereignisse werden wir unseren Kunden unverzüglich entsprechend informieren. Bei einem dauerhaften Leistungshindernis
der vorgenannten Arten sind beide Parteien wegen des noch nicht erfüllten Teils berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
(8) Im Übrigen sind wir hinsichtlich der Belieferung mit Mineralöl und Pellets im Falle einer allgemein eintretenden Verknappung
unter den Voraussetzungen der vorstehenden Ziffer (7) Satz 2 berechtigt, zur gleichmäßigen Bedienung aller
vorliegenden Aufträge anteilige Lieferverkürzungen vorzunehmen. Wir werden unseren Kunden über den Eintritt der
Warenverknappung und das Ausmaß der Lieferverkürzung unverzüglich informieren und für den gekürzten Teil bereits
erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Der Kunde kann, wenn die verkürzte Lieferung für ihn nicht mehr von
Interesse ist, binnen angemessener Frist seit der Information über Lieferverkürzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurücktreten.
(g) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch falsche Angaben des Kunden zu seiner
Kreditwürdigkeit oder die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir berechtigt die Lieferung
zu verweigern, bis uns Sicherheit geleistet oder Barzahlung bei Anlieferung zugesagt wird. Ist der Kunde trotz Aufforderung
unter angemessener Fristsetzung zur Sicherheitsleistung oder Barzahlung nicht bereit, sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.

V. Lagerbehältnisse des Kunden
Sollen Lagerbehältnisse (Tanks, Fässer, Kannen etc.) des Kunden befüllt werden, hat er diese vor und während der Befüllung
auf tatsächliche Eignung (Dichtheit, Sauberkeit u. A.) sowie auf die Einhaltung tatsächlicher und rechtlicher Sicherheitsanforderungen
zu prüfen und unserem Personal die richtigen Behältnisse bzw. Anschlüsse zu bezeichnen.

VI. Leihgebinde
Leihgebinde, in denen Ware angeliefert wird, sind uns spätestens 6 Monate nach der Lieferung vollständig entleert zur
Abholung bereitzustellen: die Abholmöglichkeit ist uns anzuzeigen. Hat der Kunde die Leihgebinde in einem Zustand zur
Abholung bereitgestellt, der sie für den bisherigen Zweck unbrauchbar macht, können wir unter Verzicht auf die Rückgabe
Wertersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten verlangen.

VII. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sowie bis zum Erlöschen aller Forderungen gegen den Kunden
aus dem Geschäftsverhältnis unser Eigentum (Vorbehaltsware). Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum
an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung für diese Ware vor. Vorbehaltsware darf nur im regulären
Geschäftsgang be- oder verarbeitet, vermischt, mit einer anderen Sache verbunden oder weiterveräußert werden, wenn
sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Wird
Vorbehaltsware gepfändet, beschlagnahmt oder sichergestellt, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Verbraucher
darf die Ware, solange sie in unserem Eigentum steht, weder veräußern noch sonst über das Eigentum an ihr verfügen.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt,
unsere Einwilligung in die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware nach vorstehender Ziffer (1) zu widerrufen,
die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten. Im Falle des Zahlungsverzuges dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor
erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Frist nach den gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich ist.
(3) Wird Vorbehaltsware verarbeitet oder umgebildet, so gilt die Verarbeitung oder Umbildung als für uns erfolgt und der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf das Erzeugnis der Verarbeitung oder Umbildung im Verhältnis des Wertes Ware
und Verarbeitung bzw. Umbildung zum Wert des Erzeugnisses. Erfolgt eine Vermischung, Vermengung oder Verbindung
mit uns nicht gehörenden Sachen, so erlangen wir nach den gesetzlichen Bestimmungen an dem Erzeugnis der Vermischung,
Vermengung oder Verbindung einen Miteigentumsanteil. Für alle durch Verarbeitung, Vermischung, Vermengung
oder Verbindung entstandenen Erzeugnisse gilt, soweit sich unser Eigentumsvorbehalt erstreckt, das gleiche wie für die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(4) Wird Vorbehaltsware oder ein nach vorstehender Bestimmung gewonnenes Erzeugnis weiterveräußert, so gilt
Folgendes:
a) Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung wird im Voraus insgesamt bzw. bei vorbehaltenem Miteigentum
in Höhe des Miteigentumsanteils sicherungshalber an uns abgetreten, wobei es gleichgültig ist, ob die Weiterveräußerung
an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt.
b) Für den Fall, dass Vorbehaltsware zusammen mit nicht uns gehörenden Sachen verkauft wird, erfolgt die Vorausabtretung
der Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der
Entstehung der Kaufpreisforderung.
c) Wird Vorbehaltsware nach Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung weiterverkauft, so erfolgt die Vorausabtretung
nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung.
d) Wird Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem
Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im Voraus an uns abgetreten, wie es vorstehend nach a) bis c) für
Kaufpreisforderungen bestimmt ist. Ziffer (4) d gilt nicht im Verhältnis zu Verbrauchern
(5) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät,
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren Verfahrens über sein Vermögen gestellt ist und
kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Anderenfalls können wir verlangen, dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(6) Soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten nach den Absätzen 1 bis 3 unsere Forderungen um mehr als 30 % übersteigt.
werden darüber hinausgehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freigegeben.
(7) Der Kunde ist verpflichtet Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln; insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Verlust, Feuer- und Wasserschäden, Diebstahl und Elementarschäden in
Höhe ihres Kaufpreises zu versichern. Die Versicherungspflicht gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

VIII. Mängelhaftung
(1) Sofern im Folgenden nichts Abweichendes vereinbart ist, richten sich die Rechte des Kunden‚ wegen Mängeln der
gelieferten Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Mängelgewährleistung gegenüber Verbrauchern gelten
ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. § 377 HGB gilt dabei mit der Maßgabe, dass offensichtliche
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Anlieferung der Ware, versteckte Mängel nach
ihrer Entdeckung uns gegenüber unverzüglich zu rügen sind. (3) Die geschuldete Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich
aus der mit uns über die Beschaffenheit getroffenen Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit
der Ware gelten, in Ermangelung abweichender Vereinbarungen, unsere Spezifikationen und Produktbeschreibungen in
der zum Zeitpunkt der Bestellung vorliegenden aktuellen Fassung.
(4) Geringfügige, handelsübliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Warenmenge gelten nicht als Mangel.
(5) Bei mangelhafter Lieferung beseitigen wir nach eigenem Ermessen entweder den Mangel oder liefern mangelfreie
Ware. Dies setzt voraus, dass ein angemessener Teil des Kaufpreises bei Fälligkeit bezahlt wird. Der Kunde unterstützt uns
bei der Mangelfeststellung und der Nacherfüllung. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten möglich ist.
(6) Sind wir zur Nacherfüllung nicht in der Lage oder nicht bereit, insbesondere wenn die Nacherfüllung aus von uns zu vertretenden
Gründen unangemessen verzögert oder fehlschlägt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung verlangen. Die Nacherfüllung gilt aber erst dann als fehlgeschlagen, wenn
zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos geblieben sind.
(7) Für Schadenersatzansprüche des Kunden oder Ansprüche auf oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines
Mangels gilt ausschließlich Ziffer X.

IX. Rücktritt wegen sonstiger Pflichtverletzungen
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde – bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen
Voraussetzungen – nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Rücktritt ist ausgeschlossen,
wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

X. Schadenersatz
(1) Auf Schadenersatz haften wir nur, wenn uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten, Arbeitnehmern,
Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht bei der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist
unsere Haftung jedoch auf den für einen solchen Vertrag typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
(2) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nach der vorstehenden Ziffer (1) erstrecken sich, soweit konkurrierende
Ansprüche gegen unerlaubter Handlung in Frage kommen, auch darauf.
(3) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nach der vorstehenden Ziffer (1) gelten nicht bei Schadenersatzansprüchen
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für von uns garantierte Beschaffenheitsmerkmale
der Ware sowie für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

XI. Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, beginnt mit der
Ablieferung und beträgt ein Jahr. Ist es nicht zur Ablieferung der Ware gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss
des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gehen vor. Ziffer (1) gilt nicht
bei Verbrauchern.
(2) Unberührt bleiben die Verjährungsfristen nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3, § 4 79 Abs. 1 BGB.
(3) Abweichend von der Regelung in Ziffer (1) gilt in nachfolgenden Fällen die gesetzliche Verjährungsfrist:
a) Bei Ansprüchen und Rechten wegen Mängeln, soweit diese eine Abweichung von einer garantierten Beschaffenheit
darstellen.
b) Bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten. deren Erfüllung deren ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut
und vertrauen darf.
c) Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Bei sonstigen Schadenersatzansprüchen, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
e) Bei zwingenden Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Für Schadenersatzforderungen nach Ziffer X.1 Satz 2 beträgt die Verjährungsfrist im Falle leichter Fahrlässigkeit, abweichend
von vorstehender Ziffer (3), ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn.

XII. Datenverarbeitung
Wir setzen den Kunden davon in Kenntnis, dass wir die Daten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden nach § 28
Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern. Wenn bei der Vertragserfüllung Dritte eingesetzt
werden, sind wir berechtigt, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, die Daten an diese zu übermitteln.

XIII. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Salvatorische Klausel
(1) Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen mit dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht
unter ausdrücklichem Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Abkommens über den internationalen
Warenverkauf (CISG).
(2) Sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Marburg ausschließlicher Gerichtsstand für
alle etwaigen aus diesem Vertrag und aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Rechtsstreitigkeiten.
Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Satz 1 gilt ebenfalls,
sofern der Kunde Verbraucher ist und nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik
Deutschland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt uns zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.
(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmung oder von Teilen dieser AVL, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung,
jeweils ersatzweise eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Erfolg und der Zielsetzung des
Vertrages am nächsten kommt. Im Falle einer Regelungslücke gelten zur Ausführung der Regelungslücke jene rechtlich
wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und
dem Zweck dieser AVL vereinbart hatten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hatten.

XIV. Kein Widerrufsrecht beim Kauf von heizöl und Pellets

„Der Widerruf der Heizölbestellung ist ausgeschlossen. Für Heizölverbraucherkunden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB).“

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&Ing=DE
Unsere E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Download

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